Für Dauerparker oder eine fehlende Parkscheibe kann es wie am Parkplatz beim Discounter Norma in Wesseling eine Strafe von bis zu 30 Euro geben. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie nach dem Einkauf einen Strafzettel an der Scheibe haben.
Rechtslage
Grundsätzlich darf der Grundstückseigentümer selbst über die Parkregeln entscheiden. Er darf also festlegen, ob es eine Parkscheibenpflicht gibt und ob beim Verstoß ein Knöllchen fällig wird. Viele Supermärkte lassen dafür ihre Parkplätze von privaten Dienstleistern überwachen.
Die Knöllchen sind dabei kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Das heißt: Sie müssen als Parker gegen einen Vertrag verstoßen haben, den Sie beim Befahren des Parkplatzes mit dem Betreiber eingegangen sind.
Die Vertragsbedingungen bzw. die Parkregeln (z.B. Parkscheibenpflicht, Parkdauer und Geldstrafen) müssen dazu groß und deutlich auf einem Schild am Parkplatz zu sehen sein.
Knolle nach dem Einkauf, was jetzt?
- Beweisfoto: Kontrollieren Sie, ob auf dem Parkplatzschild deutlich etwas von einer Geldstrafe steht. Falls nicht, machen Sie ein Beweisfoto. Mit dem Foto können Sie dem Dienstleister auf die Rechnung antworten und sagen, dass Sie zwar auf dem Parkplatz geparkt haben, aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anerkennen, weil diese nicht klar zu erkennen waren.
- Kassenbon: In einigen Fällen kann es helfen, wenn Sie ihren Kassenbon nachreichen und damit beweisen, dass Sie als Kunde geparkt haben.
- Anwalt: Falls der Parkplatzbetreiber Mahnungen und schließlich ein Inkassounternehmen losschickt, kann im Notfall ein Anwalt aufgesucht werden.