Schäden am Gebäude
Generell gilt, wenn der Sturm eine Mindeststärke von
Windstärke acht erreicht, zahlt die
Wohngebäudeversicherung für Schäden am
Eigenheim. Natürlich müssen Sie nicht selber messen, ob
es wirklich Windstärke acht war.
Sofern Sie Schäden durch Hagel und Sturm in Ihre Police
aufgenommen haben, ersetzen Versicherer unter anderem Kosten
für:
- Schäden am Haus durch umgekippte Bäume
- abgedeckte Dächer
- umgestürzte Schornsteine
- Nebengebäude wie Gartenhaus oder Garagen
Aufgepasst: Wenn es jedoch zu überfluteten Kellern durch verstopfte Kanalisationsschächte kommen sollte, hilft Ihnen trotz einer Rückstausicherung nur eine Elementarschaden-Zusatzversicherung! Dies wird gewöhnlich als Ergänzung im Rahmen einer Gebäudeversicherung und/oder zur Hausratsversicherung angeboten.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn ein Sturm Beispielsweise ein Dach abgedeckt hat, ersetzt die
Hausratsversicherung die Kosten für entstandene
Schäden an Ihrer Einrichtung. Wenn Sie jedoch lediglich
vergessen haben sollten, das Fenster vor oder während des
Sturms zu schließen, und es deswegen zu Sachschäden
kommt, bekommen Sie kein Geld für den kaputten Teppich oder
beschädigte Möbel.
Gegenstände, die vor dem Haus oder auf der Terrasse stehen, also sich nicht in Gebäuden befinden, und zum Beispiel von herunter fallenden Dachziegeln beschädigt oder zerstört werden, sind ebenfalls nicht von einer Hausratsversicherung gedeckt. Das sind etwa Kinderwagen, Gartenmöbel, Blumentöpfe oder andere Skulpturen im Garten.
Außerhalb der Wohnung oder des Hauses gilt, dass nur Schäden an Markisen und Antennen, die zur Wohnung des Versicherten gehören, auch von der Versicherung gedeckt werden.
Wenn jedoch ein Blitz in ihr Heim einschlagen und elektronische Geräte dadurch kaputt gehen sollten, werden diese von Ihrer Hausratsversicherung ersetzt. Wenn der Blitz jedoch in eine Überlandleitung schlägt und deswegen Elektrogeräte zu Bruch gehen, muss die Versicherung nicht zwingend für entstandene Schäden aufkommen.
Schäden an Fahrzeugen
Für Schäden am Auto oder Motorrad kommt die
Teilkasko auf. Auch hier muss ein Sturm, wie auch bei
Schäden an Gebäuden, eine Mindestwindstärke von acht
haben, damit die Versicherung greift.
Fahrzeughalter mit einer Vollkaskoversicherung haben da etwas mehr Glück. Sie sind auch bei Stürmen mit niedrigeren Windgeschwindigkeiten mitversichert. In beiden Versicherungsfällen, Teil- und oder Vollkaskoversicherung, sind Versicherte gegen Schäden von herumfliegenden Gegenständen wie Ästen oder Ziegeln an ihren Fahrzeugen versichert.
Verursachen Sie jedoch wegen eines Sturms einen Unfall, so
braucht es schon eine Kfz-Vollkaskoversicherung, um
Schäden ersetzt oder repariert zu bekommen. Außerdem
müssen Betroffene Schäden bis zu der gewählten
Höhe ihrer Selbstbeteiligung selber tragen.
(wms)